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Schwangerenvorsorge

Als Schwangere haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtline des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Die Vorsorgeuntersuchungen können im Wechsel zwischen Arzt und Hebamme stattfinden. Während der Vorsorgetermine - die ich ebenfalls als Hausbesuch durchführe - berate ich Sie zum Schwangerschaftsverlauf und untersuche Sie und Ihr Kind (Entwicklung der Gebärmutter, Lage des Kindes, Herztöne des Kindes).